Berufsrechtstagung 2024 – „Das Fremdbesitzverbot in Freien Berufen – Basis der beruflichen Unabhängigkeit“
Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit sind zentrale Merkmale der Freien Berufe. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sollen die Berufsträger nicht von rein kapitalgeleiteten Interessen beeinflusst werden. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Fremdbesitzverbots, nach dem externe Kapitalgeber keine Gesellschafter sein dürfen, wenn sie nicht selbst in der Freiberuflergesellschaft beruflich tätig sind. Es soll die Qualität, Unabhängigkeit und Integrität der freiberuflichen Dienstleistung gewährleisten und so Interessenkonflikte vermeiden helfen.
Ob sich dennoch Finanzinvestoren an Berufsausübungsgesellschaften beteiligen dürfen, hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. Im Juli dieses Jahres hat der Generalanwalt des EuGH nun das in der BRAO a.F. geregelte Fremdbesitzverbot im Berufsrecht der Rechtsanwälte als unionsrechtswidrig eingestuft. Diese Einschätzung hat das Potenzial, das bisherige Regulierungsgefüge der Freien Berufe grundlegend zu verändern und die berufliche Unabhängigkeit in Frage zu stellen.
Vor diesem Hintergrund will der wissenschaftliche Arbeitskreis Berufsrecht des DWS-Instituts die Bedeutung des Fremdbesitzverbots für die Zukunft Freier Berufe erörtern: Wie kann die berufliche Unabhängigkeit angesichts des wachsenden Kapitalbedarfs aufgrund der Digitalisierung weiterhin gewährleistet werden? Welche Perspektiven eröffnen sich durch die bevorstehende EuGH-Entscheidung?
Es erwartet Sie eine spannende Diskussion zu diesem zukunftsorientierten Thema. Eine Teilnahme ist in Präsenz oder im Livestream möglich.
Vorsitzender des Arbeitskreises Berufsrecht Vorstandsmitglied Georg-August-Universität Göttingen
Steuerberater
Referat RB 1 im Bundesministerium der Justiz
Steuerberater Wirtschaftsprüfer Präsident der Wirtschaftsprüferkammer
Leiter Dezernat Recht der Bundesärztekammer
Rechtsanwalt Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf